Einreisebestimmungen in Tschechien
Tollwut-Schutzimpfung eingetragen im internationalen Impfpaß,vom Tierarzt bestätigt.
Impfung vor mindestens einem Monat.
Gültigkeit der Impfung 12 Monate.
Virenkomplettimpfung eingetragen im internationalen Impfpaß.
Für einen längeren Aufenthalt ist eine Einfuhrgenehmigung des staatlichen Veterinäramtes vorgeschrieben.
Weitere Infos erhalten Sie von der Botschaft Tel.: 0228/ 919 70 .